FOS Elektrotechnik

Organisationsform A

Schüler ohne berufliche Vorbildung besuchen die Jahrgangsstufen 11 und 12 des zweijährigen Bildungsganges der Organisationsform A.

Der Unterricht findet  montags und freitags statt. Die wöchentliche Praktikumsausbildung erstreckt sich demnach  auf die Zeit von Dienstag bis Donnerstag .

 

In der Jahrgangsstufe 12 findet der Unterricht in den allgemeinen und schwerpunktbezogenen Fächern im Umfang von 34 Wochenstunden statt.

 

Aufnahmevoraussetzungen für die Organisationsform A

  1. Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
    Realschul-Abschlusszeugnis mit dem Nachweis der Eignung für die Fachoberschule

Als geeignet gelten Bewerber, die in ihrem Realschul-Abschluss­zeugnis befriedigende Leistungen mindestens in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen können, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.

  1. Nachweis einer Praktikantenstelle. Dazu reicht zunächst eine schriftliche Zusage durch den Praktikumsbetrieb. Spätestens bis zu den Sommerferien muss dann ein Praktikumsvertrag vorgelegt werden.
  1. Vorlage einer Bescheinigung über Berufs- oder Schullaufbahnberatung durch das Arbeitsamt oder die abgebende Schule

 

Organisationsfrom B

Schüler, die außer einem mittleren Bildungsabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, besuchen nur die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule.

Der allgemeine und schwerpunktbezogene Unterricht in diesem einjährigen Bildungs­gang der Organisationsform B wird ausschließlich in Vollzeitform angeboten und umfasst 34 Wochenstunden.

Aufnahmevoraussetzungen für die Organisationsform B

  1. Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
    Realschul-Abschlusszeugnis mit dem Nachweis der Eignung für die Fachoberschule

Als geeignet gelten Bewerber, die in ihrem Realschul-Abschluss­zeugnis befriedigende Leistungen mindestens in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen können, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Schüler mit Berufsabschluss können nicht hinreichende Noten durch einen Noten­durchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufs­schule oder in vergleichbaren Zeugnissen (z.B. BFI-Abschlusszeugnis) ersetzen.

  1. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf .
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