Berufsvorbereitungsjahr / BVJ

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein vorbereitendes Jahr und kann nicht als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden, jedoch bietet sich hier die Möglichkeit für Schulabbrecher den Hauptschulabschluss nachzuholen. In Nordrhein-Westfalen läuft dies unter der Bezeichnung „Berufsorientierungsjahr“. Es entspricht demzufolge Hauptschulniveau.

 

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